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W A R T U N G S V E R T R A G Nr.: ____________ zwischen der Firma SCHAUER & SACHS und dem xxx wird folgendes Wartungsabkommen abgeschlossen: 1. GEGENSTAND: elektr. Turmuhrenanlage und 1.1 STANDORT:
Der Vertrag tritt nach rechtsgültiger Unterfertigung durch die Vertragspartner in Kraft. Er wird vom Tage des Abschlusses dieses Vertrages bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres abgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. 4. WARTUNGSENTGELT (Höhe, Gleitung, Fälligkeit) a) Das Wartungsentgelt beträgt € zuzüglich 20% Ust. Für das laufende Kalenderjahr wird das Wartungsentgelt nach Durchführung der Wartung in Rechnung gestellt. Für das folgende Vertragsjahr wird das Wartungsentgelt spätestens 2 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt. b) Das Wartungsentgelt basiert auf den bei Abschluss des Vertrages geltenden Montagesätzen der Stark- und Schwachstromindustrie Österreichs. Eine Änderung dieser Grundlage und/oder einschlägiger öffentlichen Gebühren und Abgaben bewirkt eine entsprechende Änderung des Wartungsentgeltes. c) Das Wartungsentgelt zuzüglich USt. wird jeweils nach Durchführung der Arbeiten in Rechnung gestellt. 5. ZEITUMSTELLUNG:
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